Führen von Messern

Am Ende des vergangenen Jahres hat es eine Änderung im Waffenrecht gegeben, das Führen von Messern wurde weiter eingeschränkt. Weiterhin dürfen Messer geführt werden, nur aber im Zusammenhang mit der Notwendigkeit bei der Ausführung seines Sports.

Der Landesangelverband Schleswig-Holstein e.V. hat dazu einen kleinen Bericht geschrieben, ihr findet ihn >>> HIER <<<